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Geschäftsbedingungen zum Mietvertrag für Wohnkabinen

1. Allgemeines
Jörg Blasey überlässt die Wohnkabine gemäß den nachfolgend beschriebenen Bedingungen, die der Nutzer mit seiner Unterschrift anerkennt. Grundlage dieses Überlassungsvertrages sind ausschließlich die folgenden Angaben/Vertragsbedingungen. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich festgelegt sein. Der Nutzer haftet mittels seiner Unterschrift neben der natürlichen Person auch als juristische Person, für die er diesen Vertrag mit der Unterschrift abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.

Der Unterzeichner versichert, dass er in der Lage ist, im Falle eines  Totalverlustes die Ansprüche des Überlassers zu befriedigen.

2. Übergabe und Rückgabe
Der Nutzer erkennt durch seine Unterschrift an, dass er die Kabine in ordnungsgemäßem Zustand und ohne Mängel übernommen hat. Der Mieter verpflichtet sich die Wohnkabine ab dem Zeitpunkt der Übergabe sorgsam zu behandeln und zu benutzen, wie es ein auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde und in gleich gutem Zustand und Ausstattungsumfang zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben.

Der Vermieter der Wohnkabine behält sich vor, diese jederzeit auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen, wenn diese schuldhaft gegen die Vertragsbestimmungen benutzt wird. Wird die Wohnkabine mehr als 3 Stunden nach dem vereinbarten Termin nicht zurückgegeben und der Nutzer hat sich nicht bei dem Vermieter gemeldet, erfolgt eine polizeiliche Anzeige wegen Unterschlagung der Wohnkabine.

3. Nutzung der Wohnkabine
Die Wohnkabine darf nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Sie darf nicht auf einem anderen Fahrzeug als das dem Vermieter bekannte genutzt werden. Der Transport darf nur auf diesem Fahrzeug erfolgen. Ein Umsetzen auf ein anderes Fahrzeug oder anderes Transportmittel darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Diese Zustimmung muss schriftlich vorliegen.

Die Benutzung der Wohnkabine ist ausschließlich in der Europäischen Union (EU) gestattet. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern benutzen, so ist hierzu vorab eine schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Der Nutzer verpflichtet sich, die Kabine sorgfältig zu behandeln und die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten und einzuhalten.  Die Wohnkabine darf nicht unerlaubt weitervermietet werden. Sie darf nicht zur Transportbeförderung, für Rennen, Testfahrten oder sonstigen sportlichen Veranstaltungen genutzt werden. Weiterhin ist der Transport von Tieren und Gütern untersagt, die zu einer Beschädigung oder Verschmutzung führen könnten. In der Wohnkabine sind Rauchen und Haustiere nicht erlaubt.

Ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters dürfen keinerlei Veränderungen oder Reparaturarbeiten vorgenommen werden. Wird die Kabine gemäß den Vertragsbedingungen genutzt, haftet der Nutzer in vollem Umfang, insbesondere bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung des Fahrzeuges oder Teilen davon. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fehler oder Störungen oder etwa daraus entstehender Verluste oder Schäden.

4. Verkehrsunfälle und Pannen
Im Falle von Unfällen hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenshergang zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen und ihm einen ausführlichen Unfall- bzw. Schadensbericht zukommen zu lassen. Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie die Daten wie Haftpflichtversicherung, Namen und Anschriften der Fahrer und evtl. Zeugen festzuhalten. Er darf keine Schuld oder Haftungserklärung abzugeben.

Bei Eintritt eines Verkehrsunfalls hat sich der Nutzer bzw. Fahrer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, den allgemeinen Versicherungsbedingungen der Haftpflicht und Kaskoversicherung und den Bestimmungen dieses Vertrages zu
verhalten. Insbesondere ist er verpflichtet:
Wird seitens der Polizei die Unfallaufnahme an Ort und Stelle verweigert, so
kann ersatzweise Selbstanzeige erstattet werden. Auch diese hat unverzüglich zu erfolgen.

Bei Pannen ist sofort mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und seine Weisung abzuwarten.

5. Nutzungsentgelte
Der Mietpreis wird individuell nach Dauer und Zubehör berechnet und richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

6. Versicherungsschutz
Die Wohnkabine ist Ladung des Basisfahrzeugs und somit über dieses versichert
und es obliegt dem Mieter zu prüfen, ob und in welcher Höhe die Ladung mitversichert ist. Für selbstverschuldete Schäden an der Kabine haftet der Mieter in voller Höhe.

Über Reparaturmaßnahmen entscheidet der Vermieter, ggf. in Absprache mit einem Sachverständigen.

7. Schlussbestimmungen
Sind einzelnen Punkte die Vertrages nichtig, so bleibt der restliche Vertragsinhalt davon unberührt und ist unverändert rechtsgültig.

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

Ergänzungen zum Mietvertrag:

Versicherungsschutz:
Die Wohnkabine ist gemäß unserer AGB nicht versichert, da als Ladung des Basisfahrzeuges versichert.

Haftungsausschluss:
Die Haftung schließt eine Ersatzlieferung bei eventuellen Ausfällen, bzw. Schäden aus. Für Schäden, die durch den Gebrauch der Wohnkabine am Fahrzeug des Mieters entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Technische Zulässigkeit:
Der Mieter ist selbst verantwortlich dafür, dass die Kombination aus Wohnkabine und Basisfahrzeug den jeweilig gültigen gesetzlichen Regelungen entspricht. Insbesondere sind Gewicht, Achslasten sowie Lichtaustrittswinkel zu beachten.

Bei Doppelkabinern ist in der Regel eine zusätzliche Lichtleiste erforderlich, die auf die AHK montiert werden kann. Diese kann bei uns für eine Gebühr von EUR 35,einmalig für die Mietdauer angemietet werden.

Abholung und Rückgabe:
Ein Miettag hat 24 Stunden. Die verspätete Rückgabe wird mit der Tagesrate in Rechnung gestellt. Die Wohnkabine ist in einem sauberen Zustand zurück zu geben. Ansonsten wird eine Reinigungsgebühr von pauschal 75,00 Euro in Rechnung gestellt und von der Kaution einbehalten.

Für das Auf- und Absetzen sowie Befestigung der Wohnkabine am Fahrzeug durch den Vermieter wird eine Pauschale von EUR 60,00 Euro berechnet.

Tankfüllung:
Die Gasflasche wird voll übergeben und auch voll zurückgegeben. Bei leerer oder angebrochener Gasflasche wird eine Pauschale für Betanken und Service von EUR 18,00 Euro berechnet

Obhutspflicht:
Der Mieter hat die Wohnkabine sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Anweisungen und Vorschriften sowie technische Regeln zu beachten.

Zahlung / Zahlungsmittel:
Die Miete ist bei Abholung im Voraus fällig. Zusätzlich ist eine Kaution in Höhe von EUR 500,00 Euro zu hinterlegen. Die Zahlung hat bar oder im Voraus auf eines unserer Bankkonten zu erfolgen. Bei Überweisung muss sichergestellt sein, dass die Zahlung
mindestens zwei Werktage vor Übergabe der Wohnkabine auf unserem Konto eingegangen sein muss.

Reservierung / Miete:
Der Mietvertrag kommt mit einer schriftlichen (Fax, Briefpost, Email) oder telefonischer Bestätigung durch den Vermieter zu Stande.

Rücktritt vom Vertrag:
Ein Rücktritt ist bis sechs Wochen vor Mietbeginn gegen eine Pauschale von EUR 100,
möglich.

Bei späterem Rücktritt
wird eine anteilige Mietgebühr vom voraussichtlichen Gesamtpreis lt. Reservierungsdaten nach folgender Staffelung fällig:

Rücktritt sechs Wochen bis vier Wochen:
50% des Mietpreises
Rücktritt vier Wochen bis 14 Tage:
65% des Mietpreises
Rücktritt 14 Tage bis 1. Miettag: 80% des Mietpreises

Erklärung des Mieters/Nutzer der Wohnkabine
Ich habe die Vereinbarung Seite 1 bis 3 gelesen und bin mit den Vereinbarungen einverstanden:

Peine, den